Ansprechpartner
Herr
Viktor Lange
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34369 Hofgeismar
Zivilschutz
Zivilschutzeinheiten werden in Zusammenarbeit mit den Hilfsorganisationen durch den Bund aufgestelllt, sie werden vorwiegend für den Verteidigungsfall und andere Bedrohungslagen (z.B. terroristische Anschläge) vorgehalten. Sie dienen auch als Verstärkungs- und Unterstützungseinheiten für den Katastrophenschutz der Bundesländer.
Nach dem sich der Bund in den 1990er-Jahren auf Grund der vermeintlich nicht mehr existenten Bedrohungslage aus dem Katrophenschutz zurückgezogen und die Aufgabe ausschließlich den Bundesländern überlassen hatte, fand ab 2001 ein Umdenken statt.
Als Ergebnis sollen bundesweit zentrale Einheiten des Zivilschutzes zur Versorgung der Bevölkerung bei Kriegsereignissen oder schwerwiegenden Terroranschlägen im Bundesgebiet aufgebaut werden.
Die derzeitige Planung sieht die bundesweite Aufstellung von so genannten Medizinischen Task Forces (MTF) vor.
Medizinsche Task Force 34 (MTF 34)
Die Medizinsche Task Force 34 (MTF 34) hat ihren Standort in der Stadt und im Landkreis Kassel. Das Personal wird durch alle ortsansässigen Hilfsorganisationen gestellt, während der Bund für die materielle Ausstattung verantwortlich ist.
Bei der MTF 34 handelt es sich um einen Pilotstandort, das heißt, dass in unserer Region - auch durch das Rote Kreuz in Hofgeismar - das Konzept des Zivilschschutzes aktiv mitgestaltet wird.
Derzeitiger Planungsstand der Medizinischen Task Forces
Die MTF ist ein arztbesetzter sanitätsdienstlicher Einsatzgroßverband II, der aus einzelnen Fachmodulen besteht und als Einheit eine besondere katastrophenmedizinische Lage bewältigen kann.
Die MTF ist ein Kernelement des neuen Ausstattungskonzepts des Bundes, das den Ausbau des Katastrophenschutzes der Länder für Sonderlagen wie atomare (A), biologische (B) und chemische (C) Gefahren oder Substanzen oder einen Massenanfall von Verletzten vorsieht.
Der Bund regelt in eigener Zuständigkeit die Gliederung, die Ausbildung und den geschlossenen Einsatz der MTF im Zivilschutz. Für den Einsatz im Katastrophenschutz des Landes gelten auch für die MTF die Regelungen der KatS DV 400 HE. Die festgelegte Gliederung gilt darüber hinaus auch für alle anderen Einsatzarten.
Die in Hessen stationierten MTF werden mit Unterstützungskomponenten verstärkt, um den fachlichen Anforderungen – Sanitätszug im Katastrophenschutz des Landes – zu entsprechen. Damit ist gewährleistet, dass im Zuständigkeitsbereich jeder unteren KatS-Behörde eine gleichwertige sanitätsdienstliche Ausstattung vorhanden ist.
Im Einzelnen:
Durch den Bund wurden der MTF für den Zivilschutz folgende Aufgaben zugewiesen:
Die Primäraufgaben einer MTF bestehen in:
- der Dekontamination Verletzter durch den Aufbau und Betrieb einer Verletztendekontaminationsstelle,
- der Versorgung von Verletzten und Erkrankten, durch den Aufbau und Betrieb eines Behandlungsplatzes 50 (BHP 50),
- dem Patiententransport (Verletzte und/oder Erkrankte) durch die vorhandene Patiententransportkapazität.
Die Personalstärke und der Materialvorrat einer MTF erlauben alternativ folgende Sekundäraufgaben:
- Aufbau und Betrieb einer oder mehrerer Patientenablage/n,
- Aufbau und Betrieb einer Patientenablage zwischen einem kontaminierten / nichtkontaminierten Bereich,
- Aufbau und Betrieb einer oder mehrerer Unfallhilfsstelle/n,
- Aufbau und Betrieb einer Sichtungsstelle vor einem Krankenhaus,
- Aufbau und Betrieb einer Verletztendekontaminationsstelle vor einem Krankenhaus.



